Wie lange darf der Perso abgelaufen sein?
In § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die allgemeine Ausweispflicht in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr geregelt. Diese verpflichtet zum Besitz eines gültigen Ausweises. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 PAuswG wird dieser ungültig, sobald die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Demnach darf der Ausweis nicht über das Ablaufdatum hinaus genutzt und muss rechtzeitig verlängert werden.