Seine Mutter hatte ihm zwar erlaubt, das bunte Online-Game zu spielen und dabei über eine Gutscheinkarte kleinere Summen auszugeben. Die Frau hatte aber nicht mehr in Erinnerung, dass zudem ihre eigene Kreditkarte hinterlegt war. Ihr kleiner Sohn spielte dann heimlich weiter, wie die  Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag mitteilte.

Minderjährige dürfen ohne Erlaubnis der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengeldes Käufe tätigen. «Daher lohnt es sich meist, den Forderungen zu widersprechen», sagte die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, Kathrin Körber. Im Fall des Siebenjährigen hatte die Mutter keinen Vertrag mit dem Spieleanbieter geschlossen. Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen den Großteil der Forderung erlassen - insgesamt 2654,31 Euro, berichtete Körber. Wo genau die Familie in Niedersachsen lebt, sagte sie aus Datenschutzgründen nicht.

Gerade in der Pandemie-Zeit könne sie Eltern verstehen, die - etwa wenn sie selbst im Home-Office arbeiten - ihren Kindern ab und zu ihr eigenes Handy zur Verfügung stellen, sagte die Rechtsexpertin. Allerdings sollten Eltern unbedingt zuvor die Einstellung ihrer Geräte überprüfen. Darauf weisen die Verbraucherschützer anlässlich des Safer Internet Day an diesem Dienstag (9. Februar) hin. Vor ungewollten Kosten können beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter schützen.