So geht man vor, wenn man sich online ausweisen möchte:
- Zuerst muss man eine Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone/ Kartenleser herstellen.
- Dem Nutzer wird nun angezeigt, wer die Daten abfragen möchte und um welche Daten es sich genau handelt.
- Durch die Eingabe der PIN kann man die Datenübertragung bestätigen.
- Nachdem der Chip im Ausweis geprüft hat, ob der Anbieter die staatliche Berechtigung zur Datenabfrage besitzt, werden die Daten verschlüsselt übermittelt.
- Danach sollte man die Verbindung zwischen Personalausweis und Lesegerät/ Smartphone trennen.
Was passiert, wenn man die falsche PIN eingibt?
Sollte man zweimal die falsche PIN eingegeben haben, wird man beim dritten Versuch aufgefordert, die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) anzugeben. Diese findet sich auf der Vorderseite des Personalausweises, rechts neben dem Geburtsdatum. Wenn man auch beim dritten Versuch falsch lag, dann wird der Ausweis blockiert. Mithilfe der PUK aus dem PIN-Brief kann man die Blockade wieder aufheben. Diese ist bis zu 10 Mal verwendbar, bevor eine neue PIN gesetzt werden muss.
Was tun, wenn man die PIN vergessen hat?
Falls man seine PIN vergessen hat, kann man sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Dort muss man persönlich einen Antrag auf Neusetzung der PIN stellen. Mit speziellen Schreib-Lese-Geräten (Änderungsterminals) kann man seine PIN dort kostenfrei ändern. Auch bei Verlust des PIN-Briefs kann man das Bürgeramt aufsuchen. Welches Bürgeramt zuständig für einen ist, findet man auf dieser Seite heraus: https://servicesuche.bund.de
Sollte man sowohl den PIN-Brief als auch den Ausweis verloren haben, muss man den Verlust unverzüglich beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet. Die Online-Ausweisfunktion muss entweder bei der telefonischen Sperrhotline (Rufnummer: 116 116) oder bei einer Pesonalausweisbehörde gesperrt werden.