Neu eingeführt wird ab diesem Jahr die tarifliche Altersteilzeit ebenfalls analog der Metall- und Elektroindustrie. Damit können bis zu vier Prozent der Beschäftigten vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
„Verschenkt wird nichts“
Ab Mitte 2022 wird eine tarifliche Leistungsbeurteilung mit Entgeltcharakter neu eingeführt. Ab Juli werden 3,5 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme im Rahmen der Leistungsbeurteilung zusätzlich auf die Beschäftigten verteilt. Dieser Wert erhöht sich mit jeder Tarifsteigerung und darüber hinaus zusätzlich ab Januar 2023 auf 4,0 Prozent und ab Januar 2024 auf 5,0 Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme.
Und als vierte Regelung wird ab diesem Jahr eine tarifliche Sonderzahlung als Weihnachtsgeld je nach Betriebszugehörigkeit mit 50 Prozent einer Bruttomonatsvergütung ab 36 Beschäftigungsmonaten eingeführt.
Die Mitgliederversammlung der Gewerkschaftsmitglieder hat das Tarifpaket am 3. März einstimmig angenommen.
„Dieses Ergebnis war nur möglich, da viele Beschäftigte als Mitglieder der IG Metall aktiv an den Tarifentwicklungen mitgewirkt haben. Als die Verhandlungen kurz vor Weihnachten ins Stocken zu geraten schienen, konnten wir den Arbeitgeber durch Geschlossenheit der Gewerkschaftsmitglieder zum vorliegenden Tarifkompromiss überzeugen. Verschenkt wird nichts. Aber es geht auch nicht um Geschenke, sondern den berechtigten Tarifanspruch der IG Metall-Mitglieder“, so Thomas Steinhäuser abschließend.