Gartenbesitzern ist jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September der Gehölzschnitt an Sträuchern und Hecken gesetzlich verboten. Begründung: Der Zeitraum stellt die sensible Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt dar und die darf nicht gestört werden. Allenfalls erlaubt ist der Formschnitt, indem überlange Einzeläste wieder eingekürzt werden.
Oberhof Waldbesitzer dürfen mehr als Gärtner
Redaktion 14.03.2024 - 13:34 Uhr