Gartenbesitzern ist jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September der Gehölzschnitt an Sträuchern und Hecken gesetzlich verboten. Begründung: Der Zeitraum stellt die sensible Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt dar und die darf nicht gestört werden. Allenfalls erlaubt ist der Formschnitt, indem überlange Einzeläste wieder eingekürzt werden.