Rechtsanwalt Olaf Klemke hielt der Bundesanwaltschaft am zweiten Tag seines Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht immer wieder vor, für seine Strafforderung gegen Wohlleben nur aus «Beweissplittern», «Erinnerungsinseln» oder «Erinnerungsmodifikationen» zu schöpfen.