Jena - War in der rechten Szene schon vor dem Auffliegen der Terrorzelle NSU am 4. November 2011 bekannt, dass die Gruppe durch Deutschland zog und Menschen erschoss? Diese Frage ist eine der zentralen, die es im Zuge des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München zu klären gilt - weshalb das Gericht nicht nur über Schuld oder Unschuld der einzige Überlebenden des mutmaßlichen Terrortrios, Beate Zschäpe, entscheiden muss. Unweit von Zschäpe sitzt auch der führende Thüringer Neonazi Ralf Wohlleben mit auf der Anklagebank. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft vor, als Unterstützer der Terrorzelle agiert zu haben; was meint: Er müsse von den Taten des NSU gewusst haben. Wohlleben bestreitet das.
NSU-Prozess Der rosarote Panther und die braune Szene in Thüringen
Sebastian Haak 15.10.2014 - 17:00 Uhr
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