Neue Schulordnung Keine Entlastung für Schüler bei Sozialkunde

Stefan Hantzschmann
Bei der Fächer-Wahl gibt es nun eine Rückzieher des Kultusministeriums. Foto: picture alliance / Armin Weigel/dpa/Armin Weigel

Neue Fächer, andere Regeln bei den Fremdsprachen – noch ist die künftige Thüringer Schulordnung nicht in Kraft, da gibt es schon wieder Änderungen.

 
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Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat Pläne für eine neue Schulordnung mit möglichen Kürzungen im Sozialkundeunterricht teils korrigiert. Die bislang geplante Vorauswahl von Fächern für die zehnte Klasse wird nicht kommen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte.

Die Pläne für eine neue Schulordnung sahen ursprünglich vor, dass sich Schülerinnen und Schüler vor der zehnten Klasse für bestimmte Fächer entscheiden, in denen sie ihr Wissen vertiefen wollen. Je nach Auswahl hätte das zu einer Reduzierung beim Fach Sozialkunde führen können, was auf heftige Kritik stieß. Nun sei die Vorauswahl verworfen, sagte der Sprecher. Die Schüler hätten mit der Regelung entlastet werden sollen, da sie bei weniger Fächern auch weniger Leistungsnachweise hätten erbringen müssen. Diese Entlastung entfällt nun.

Festhalten will das Ministerium aber an anderen Änderungen in der Schulordnung: So ist weiterhin geplant, ein neues Unterrichtsfach Medienbildung/Informatik einzuführen. Auch soll es bei der Zusammenlegung von Physik und Astronomie bleiben, die ebenfalls kritisiert worden war. Das Ministerium beharrt aber darauf, um einen Fächeraufwuchs durch das neue Fach Medienbildung zu vermeiden. Den Angaben zufolge werden in Thüringen 18 Schulfächer unterrichtet.

Die neue Schulordnung sieht auch vor, dass Regelschüler ab Klasse sechs eine zweite Fremdsprache wählen können. Das ist am Gymnasium auch so. So sollen Regelschüler einfacher wechseln. Am Gymnasium hingegen soll die Pflicht, eine zweite Fremdsprache bis zum Abitur zu belegen, abgeschafft werden. Das Bildungsministerium bezieht sich hier auf Regeln der Kultusministerkonferenz (KMK). Wer die Stundenzahl nach KMK-Vorgaben bis zur zehnten Klasse erreicht hat, soll die zweite Fremdsprache abwählen können. Damit soll Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern bei einem Wohnortwechsel nach Thüringen der Anschluss erleichtert werden.

Die neue Schulordnung soll im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden und dann zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten. Für die neue Schulordnung ist kein Landtagsbeschluss nötig, Holter muss sich nur mit dem Bildungsausschuss ins Benehmen setzen. Im Zweifel kann er die Regelungen auch durchsetzen, wenn dort Bedenken angemeldet werden.

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