Neue Betrugsmasche Abzocke von Pflegebedürftigen

Telefonbetrug - Symbolfoto Foto: dpa

Die Verbraucherberatung in Bad Salzungen warnt vor einer neuen Masche. Am Telefon wird „aufgeklärt“, zu welchen Leistungen die Pflegeversicherung verpflichtet ist. Später wird eine „Service-Pauschale“ verlangt. Betroffene gibt es unter anderem im Geisaer Land.

 
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An das Telefonat, bei dem ihr der Anrufer erklärte, ihr stehe viel Geld von der Pflegeversicherung zu, kann sich die Seniorin aus dem Geisaer Land noch gut erinnern. Von 6180 Euro war die Rede. Und er wolle ihr dabei helfen, diesen Betrag zu bekommen, habe der Mann gesagt. Schöne Sache, habe sie kurz gedacht, vielleicht sogar gesagt. Und dann habe ihr der Herr noch viel mehr erzählt und erklärt – was sie, da sie unter anderem Probleme mit ihrem Gehör habe, aber nicht verstehen konnte. Deshalb habe sie das Gespräch recht schnell höflich beendet, aufgelegt.

Ein paar Tage später erhielt die Frau dann per Post Unterlagen, in denen aufgeführt war, was Menschen zusteht, die einen bestimmten Pflegegrad haben – und eine Zahlungsaufforderung. Sie sollte für den „Service“ 129 Euro überweisen. Dass das Ganze mit dem Telefonat zusammenhing, war ihr sofort klar. Weil sie aber gar nicht auf das Angebot des Anrufers eingegangen war, sah sie nicht ein, dass sie nun etwas bezahlen sollte – und holte sich deshalb Rat bei Nadine Bellstedt von der Verbraucherzentrale.

Der Bad Salzunger Beraterin war diese Masche bereits geläufig. So wie der Frau aus der Rhön sei es etlichen anderen Leuten ergangen. Und in sämtlichen Fällen hätten die Betroffenen eins gemeinsam: „Alle haben einen gewissen Pflegegrad“, berichtet Nadine Bellstedt.

Auch der Ablauf sei immer gleich: Die Leute erhalten einen Anruf. Es wird gesagt, ihnen stehe ein bestimmter Vertrag aus der Pflegeversicherung zu und man wolle ihnen helfen, diese Summe zu bekommen. „Da wird halt einiges erzählt. Die reden auch sehr schnell, sodass die Angerufenen teilweise gar nicht genau verstehen können, was ihnen da erklärt wird“, sagt die Verbraucherberaterin.

Im Anschluss werden die Unterlagen zugeschickt. In diesen stehe immer das Gleiche: „Ganz allgemein, welche Leistungen einem zustehen, wenn man einen bestimmten Pflegegrad hat – letztlich das, was man von der Pflegeversicherung auch bekommen kann.“ Aus dem Schreiben gehe nicht hervor, „was die eigentlich für die Leute machen“, so Nadine Bellstedt. Dennoch würden diese aufgefordert, eine Service-Pauschale in Höhe von 129 Euro zu überweisen. Dieses Geld sollte keinesfalls bezahlt werden. Die wesentliche Frage aber sei: „Wo haben die die Daten von den Leuten her?“, sagt die Verbraucherschützerin. „Es waren immer Pflegebedürftige – und das ist der Knackpunkt –, da geht es ja um sensible Gesundheitsdaten.“

Aus den verschickten Unterlagen geht nach Angaben von Nadine Bellstedt hervor, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das seinen Sitz in der Schweiz hat. „Es gibt eine E-Mail-Adresse und eine Fax-Nummer. Aber die sind nicht zu erreichen“, berichtet sie über ihre Recherchen. Eine Verbraucherin habe auch versucht, zurückzurufen, weil der Anruf in ihrem Telefon gespeichert war, „aber da war die Nummer laut Ansage plötzlich nicht mehr vergeben“.

Nadine Bellstedt rät allen Betroffenen, auf jeden Fall ihre Krankenkasse zu informieren. Die Kassen müssten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sensible Gesundheitsdaten in Umlauf sind – „und dort vielleicht nachgehakt wird: Wo ist dieses Leck?“.

Mit Blick auf die Zahlungsaufforderung sagt sie, Betroffene könnten einen Widerruf verfassen, den vermeintlichen Vertrag bestreiten und der Zahlungsaufforderung widersprechen. Das Ganze müsste per internationalem Einwurfeinschreiben – „das kostet sieben Euro“ – verschickt werden. Diesen zeitlichen und finanziellen Aufwand könne man sich aber auch sparen: „Man kann erst mal abwarten, ob da noch was kommt – und wenn ja, nochmals mit uns Kontakt aufnehmen.“ Bislang sei ihr aber kein Fall bekannt, in dem ein Inkassoschreiben oder Ähnliches kam. „Und sollten die noch mal anrufen, gar nicht erst mit denen reden, am besten überhaupt nicht abnehmen, wenn man die Nummer sieht“, rät sie.

Verbraucherberatung:

Die Verbraucherberatungsstelle in Bad Salzungen befindet sich im Foyer des Mehrgenerationenhauses in der früheren Bahnhofshalle (Beratungsraum 2). Sie ist jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend nötig unter Telefon (0361) 555 14 0 (montags bis donnerstags 9  bis 16 Uhr und freitags 9 bis 14 Uhr). Unter dieser Nummer können auch Termine für Beratungen in Eisenach – an jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat, 9 bis 16 Uhr – vereinbart werden. Die Terminvergabe für Energieberatungen erfolgt unter Telefon  (0800) 809 802 400 (kostenfrei). www.vzth.de

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