Bayreuth/Lichtenberg - Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat am Mittwoch im Fall Peggy ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich gegen Beamte der Sonderkommission sowie gegen einen Staatsanwalt aus Bayreuth. Das hat die Behörde der Süddeutschen Zeitung bestätigt. Demnach steht der Vorwurf einer sogenannten Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes im Raum. Laut Medienbericht prüfen die Würzburger zudem, ob sie wegen möglicher Verletzung des Dienstgeheimnisses sowie einer besonderen Geheimhaltungspflicht ermitteln.

Anlass für das Vorgehen sind Befragungen durch Beamte der Soko Peggy in Lichtenberg. Sie hatten in den vergangenen Wochen mehreren Bürgern eine Tonband-Aufnahme aus dem Jahr 2002 vorgespielt. Dabei soll es sich um ein damals heimlich mitgeschnittenes Gespräch zwischen Ulvi K. und seinem Vater handeln. Der 2004 wegen Mordes verurteilte Ulvi K. war zehn Jahre später am Ende eines spektakulären Wiederaufnahme-Verfahrens freigesprochen worden.

Strittig ist, ob die Aufnahme in den aktuellen Ermittlungen Verwendung finden darf oder nicht. Die Bayreuther Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt. Ganz anders sieht dies Hanna Henning, die Rechtsanwältin von Ulvi K. Sie nennt das Vorgehen der Ermittler "in eklatanter Weise verfassungswidrig". Ihr Büroleiter Thomas Henning sagte am Mittwoch, die Tonband-Aufnahme sei weder im ersten, noch im Wiederaufnahmeverfahren vom Gericht eingeführt worden. Wegen des Freispruchs "hätte das Band ohne Einwilligung unseres Mandanten niemals Zeugen vorgespielt werden dürfen". Sollte es nötig sein, werde man diese Frage vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. awu/jwe