Ilmenau - Kinderlärm ist kein Lärm. Zu dieser Ansicht kamen in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Gerichte in Deutschland. Das gilt auch für Kinder, die auf einem Spielplatz spielen. Sowohl das Verwaltungsgericht Koblenz im Jahr 2008 als auch das Verwaltungsgericht Trier im Jahr 2012 vertraten die Ansicht, dass Anwohner den Lärm tobender Kinder auf einem Spielplatz ertragen müssen.