Einmal ist einmal. Nie keinmal – aber manchmal mehr. Wenn jemand mit einer Handlung mehrere Gesetze verletzt, heißt das in der Sprache der Justiz „Tateinheit“. Im aktuellen Fall, der vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Meiningen verhandelt wird, klingt deshalb eine Tat wie mehrere Taten. Ein Mann muss sich verantworten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, in Tateinheit mit Vergewaltigung, in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten. Laut Anklageschrift der Staatsanwältin soll er im vergangenen Oktober, nach einer privaten Fete spätabends mehr als angetrunken, seine 13-jährige Tochter zu Bett gebracht haben. Und noch ein Weilchen geblieben sein. Das Mädchen, heißt es, habe versucht, den Vater von sich zu stoßen, sich gewehrt, vergeblich. Abgelassen haben soll der Mann, als die sich dem Kinderzimmer nähernden Schritte seiner Ehefrau zu hören waren. Die ihn wohl wieder bekleidet angetroffen hat.