Wirtschaftlich unrentabel
Hintergrund ist, dass die Aufzucht der männlichen Tiere für die Industrie wirtschaftlich unrentabel ist. Teils ist von „Schreddern“ die Rede, die Küken werden meist aber mit Gas getötet. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2019, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen und erklärte die Praxis nur noch für eine Übergangszeit für zulässig.
Embryos vor dem 7. Tag kein Schmerzempfinden haben, wie das Ministerium erläutert. Derzeit seien Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zwischen dem 9. und 14. Tag marktreif. Insgesamt dauert es 21 Tage, bis Küken schlüpfen.
Konkret soll ab 1. Januar 2022 verboten werden, männliche Küken zu töten, „die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind“. Ausgenommen sind Maßnahmen bei Tierseuchen. In einem zweiten Schritt tabu sein sollen dann ab 1. Januar 2024 auch „Eingriffe an einem Hühnerei“ ab dem 7. Tag des Brütens, um das Geschlecht vor dem Schlüpfen zu bestimmen.
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