In Russland in einem der überfüllten Gefängnisse einsitzen zu müssen, gehört sicherlich nicht zu den angenehmsten Erfahrungen. Wenn also per Amnestiegesetz demnächst bis zu 20 000 Gefangene vorzeitig frei kommen, kann das wohl nur begrüßt werden. Und einen solchen Straferlass mit dem 20. Jahrestag der russischen Verfassung am 12. Dezember zu verknüpfen und zu rechtfertigen (in der DDR war so etwas einst als "Jubel-Amnestie" bekannt), hat zwar nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, ergibt aber durchaus einen gewissen Sinn.