Manchmal lohnt sich Zaudern und Zögern in der Politik. Die Bundesrepublik hatte bisher - dank hinhaltenden Widerstands der FDP in der gerade so eben noch amtierenden Bundesregierung übrigens - die Vorratsdatenspeicherung nicht gemäß der EU-Richtlinie in Gesetzesform gegossen. Und könnte nunmehr in aller Ruhe darauf warten, wie der Europäische Gerichtshof nach dem Gutachten des EU-Generalanwalts urteilt, der die gegenwärtige Praxis für glatt rechtswidrig hält.