Aber es geht um keine Nebensache, sondern um die Hauptsache: die Würde des Menschen. Der Bundestag hat beschlossen, dass künftig Studien an nicht einwilligungsfähigen Personen - etwa Demenzkranken - möglich werden, auch wenn diese Forschungen für sie mit keinem Nutzen verbunden sind. Das ist eine fundamentale Veränderung der geltenden Gesetzeslage.