Meiningen - Im Sommer bei einem kühlen Getränk abends im Biergarten den Tag ausklingen zu lassen - so stellt man sich einen entspannten Abend in den heißen Monaten vor. Doch so mancher Nichtraucher bekommt dabei wider Willen den Qualm seines Nachbartisches ab. Um dem unfreiwilligen Passivrauchen entgegenzuwirken, trat im Juli vor nun genau zehn Jahren für alle öffentlichen Einrichtungen das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Seit 2007 schützt das Gesetz generell Nichtraucher vor dem Passivrauchen. In Thüringer Restaurants, Cafés, Kneipen, Bars und Clubs darf sich niemand mehr eine Zigarette anstecken. Das gilt auch für Diskotheken, Spielhallen, Vereins- und Gemeindehäuser. Aber es gibt Ausnahmen in Thüringen für Ein-Raum-Gaststätten, wenn sie diesen Namen verdienen, kleiner als 75-Quadratmeter groß sind, es dort nichts zum Essen gibt und Personen unter 18 Jahren der Eintritt verwehrt wird. Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens spaltete damals die Gesellschaft und löste viel Widerstand unter Rauchern aus. Inwiefern sich die Meininger Gaststätten und Kneipen mit der neuen Regelung vor zehn Jahren arrangieren konnten, hat Meininger Tageblatt herausgefunden.