Meiningen. Eine Schusswaffe am Mann tragen darf im Landkreis Schmalkalden-Meiningen niemand, ohne dafür eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Dennoch ist die Region mit 8793 offiziell gemeldeten Waffen aller Art (Stand 31. Dezember 2008) recht ordentlich (aus-)gerüstet. Das Landratsamt als zuständige Behörde kontrolliert in begründeten Fällen scharf, stößt jedoch bei dem Wunsch nach mehr allgemeinen Kontrollen an juristische und personelle Grenzen. Daran ändert auch das nun von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte verschärfte Waffenrecht im Grundsatz nichts.

Nach Angaben von Harald Bernhardt, dem zuständigen Fachbereichsleiter im Landratsamt, teilen sich die 8793 Waffen in 5937 Langwaffen (Gewehre) und 2856 Kurzwaffen (Pistolen und Revolver). Inhaber von Waffenbesitzkarten gab es im Vorjahr 2386. Im Landkreis gibt es 1275 reine Sportschützen und 889 Jäger. Die Anzahl der Jäger ist rückläufig.

Zu den 32 „sonstigen“ Waffenbesitzern gehören beispielsweise Tierärzte, die ein Betäubungsgewehr führen. Geerbt haben 64 Personen im Landkreis Waffen, die aus keinem anderen Grund die Berechtigung zum Besitz haben. 132 Waffenbesitzkarteninhaber sind gleichzeitig Jäger und Sportschütze.

Es gibt außerdem 8 Waffensammler im Landkreis. Diese besitzen eine rote WBK.

Im Landkreis gibt es zuzeit 52 Schützenvereine, 2 davon sind Wintersportvereine in Oberhof.

Sogenannte „kleine Waffenscheine“, welche für das Führen von Schreckschusspistolen und bestimmten Softair-Waffen erforderlich sind, wurden bis zum 31. Dezember 2008 immerhin 371 Stück ausgestellt.

54 Schießstätten

Sportschützen und interessierte Bürger haben auf insgesamt 54 Schießstätten im Landkreis die Möglichkeit, den Schießsport auszuüben. Dabei handelt es sich um 15 offene und 39 geschlossene Schießstände.

Wer im Landkreis eine Waffe besitzt, auf den hat die Behörde ein wachsames Auge – allerdings nur im Rahmen der augenblicklichen gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften, beispielsweise der Aufbewahrung oder den Pflichten zur Anzeige von Veränderungen, werden konsequent geahndet. So wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt.

Illegaler Waffenbesitz ist natürlich nicht darunter. Solche Delikte sind immer ein Fall für den Staatsanwalt, klärt der Fachbereichsleiter auf. Ohne jeden Verdacht Routinekontrollen bei Waffenbesitzern zu machen, ist laut Bernhardt nur sehr schwer möglich. Liegt ein begründeter Verdacht vor, kann aber die Unterbringung von Waffen gegen den Willen des Eigentümers kontrolliert werden. Im Normalfall sei das nicht möglich. „Wenn wir Stichprobenkontrollen machen, geht das nur mit dem Einverständnis des Eigentümers.“ Verweigere dies jemand aber permanent, stelle sich die Frage, ob man daraus eine „persönliche Unzuverlässigkeit“ ableiten könne. „Darüber streiten die Experten.“ Pro Jahr führe die Waffenbehörde im Kreis etwa 20 anlassbezogene Kontrollen durch. Hinzu kommen die Regelüberprüfungen der Schießstätten.

„Offensiv und schnell“


Gründe für Kontrollen von Privatpersonen sind unter anderem die Bedrohung von Familienmitgliedern oder Nachbarn durch Waffenbesitzer. In solchen Fällen reagiere das Landratsamt „offensiv und schnell“. „Die Waffen werden dann sichergestellt. Erst wenn ein Amtsarzt, Facharzt oder ein Fachpsychologe grünes Licht gibt, werden diese wieder herausgegeben. Für den Fall des „Waffenbesitzverbotes“ (verbunden mit der Sicherstellung der Waffen und Munition) hat das Amt vorgesorgt und verfügt über eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit.

Die angesichts des jüngsten Amoklaufes vielfach geforderte Verstärkung von Kontrollen sieht Bernhardt skeptisch, auch wenn man selbst den Druck künftig erhöhen wird. „Flächendeckende Kontrollen ohne Anlass und gegen den Willen des Eigentümers sind vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das zu verändern ist eine harte Nuss.“

Doch auch rein praktisch könnte die hiesige Behörde kaum mehr leisten als bisher. Selbst wenn die Mitarbeiter der Waffenbehörde durch die zwei Vollzugskräfte, welche auch Sozialhilfefälle, die Einhaltung des Jugendschutzes und vieles mehr kontrollieren, unterstützt würden, könnte die Anzahl der Kontrollen nicht wesentlich erhöht werden. „In der Praxis hat sich die kombinierte Kontrolltätigkeit aber sehr bewährt. Das ist effektiv.“

Und selbst wenn man mehr kontrolliert, stellt Bernhardt klar: „Kontrollen sind immer eine Momentaufnahme. Daher bieten sie keinen endgültigen Schutz vor Missbrauch. Erst recht nicht bei illegalen Waffen, die im Bereich der Kriminalität eine entscheidende Rolle spielen.“ (rwm)