Meiningen. Das Berliner Architekturbüro Geske-Wenzel erhielt eine späte Genugtuung. Im zweieinhalbjährigen Streit um die Jury-Entscheidung beim Architekturwettbewerb für das ehemalige Meininger Welton-Gelände bekam es jetzt vorm Oberlandesgericht Jena recht.

Architekt Thomas Wenzel wunderte sich von Anfang an über die Entscheidung der Preisrichter im Sommer 2006: Einerseits wurden drei Arbeiten im Vorfeld mit der Begründung aussortiert, die Grenze zum Nachbargrundstück verletzt zu haben. Andererseits vergab die Jury mit Prof. Karl-Heinz Schmitz aus Weimar an der Spitze die beiden vorderen Plätze an Architekturbüros aus Weimar, die ebenfalls die Grundstücksgrenze überschritten oder die schutzwürdigen Rechte des Nachbarn verletzt hatten. Die Konsequenz: Kein Siegermodell zur Neubebauung des Quartiers neben Schloss Elisabethenburg kann wie vorgeschlagen umgesetzt werden.

Für die Auslober des Wettbewerbs – Wohnungsbaugesellschaft (WBG) und Stadt Meiningen – ergab sich daraus eine pikante Situation. Um die Panne mit der „Grenzverletzung“ zu beheben, entwickelten sie sogar die Idee, das private Nachbargrundstück mit Praxen, Apotheken und Restaurant für teures Geld aufzukaufen. Die Verhandlungen verliefen allerdings im Sande.

Das Büro Geske-Wenzel fand sich mit der Jury-Entscheidung indes nicht ab. Es sah einen schweren Verstoß gegen Vergaberechtsgrundsätze und zog dagegen zu Felde. „Wir gewinnen damit zwar keinen Blumentopf mehr. Aber man kann nicht alles herunterschlucken. In diesem Verfahren ist Kollegen übel mitgespielt worden“, so Wenzel, dem es um ein „sauberes Wettbewerbswesen“ geht.

Er bewies in der Streitsache außerordentlich langen Atem. Er schaltete die Architektenkammer ein, zog vor das Verwaltungsgericht Meiningen, das Oberverwaltungsgericht Weimar und das Landgericht Meiningen – erfolglos. Erst jetzt, vor dem Oberlandesgericht in Jena, bekam das Berliner Büro recht. Zwar ist der Wettbewerb gelaufen, Geske und Wenzel kommen mit ihrem Modell im Nachhinein nicht mehr zum Zuge. Aber die Zivilkammer stellte zu ihrer Zufriedenheit fest, dass die damals von ihnen angestrengte einstweilige Verfügung rechtskräftig gewesen wäre. Der Stadt und der WBG als Auslober des Wettbewerbs stellte die Kammer in ihrem Urteil ein schlechtes Zeugnis aus. Sie sprach von einer „unbrauchbaren Leistungsbeschreibung“ und kritisierte die Bewertung der Jury, da sich die siegreichen Arbeiten nicht ohne Nachbearbeitung realisieren ließen.

Wenzel kündigte im Gespräch mit FW Meininger Tageblatt an, Schadenersatzansprüche gegen den Wettbewerbsauslober zu prüfen. Zugleich versetzte er der Jury einen Seitenhieb: „Das Modell unseres Büros hätte sich sofort umsetzen lassen. Wir haben wie andere Kollegen auch alle Kriterien beachtet.“ (hi)