Meiningen - Polizeioberkommissar Bernd Schatt streckt seinen Arm weit aus und geht in der Georgstraße auf die Radfahrerin zu. "Polizei. Bitte bleiben Sie stehen und steigen vom Fahrrad", fordert er in freundlichem Ton, um gleich danach zu erklären, warum Polizei und städtisches Ordnungsamt diese Kontrolle durchführen: Es geht um die Sicherheit der Räder und das Verhalten der Radler - vor allem auch gegenüber anderen Passanten in der Fußgängerzone.
Und so musste sich die junge Frau gleich Kritik gefallen lassen: Sie hatte einen Beutel am Lenker hängen, der sichtbar eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit darstellte. Und ihr Mountainbike verfügte nicht über die vorgeschriebene Beleuchtung. Doch Fahrräder, mit denen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen wird, müssen laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nicht nur über reichlich "Katzenaugen", sondern auch über eine Beleuchtungsanlage verfügen - im Regelfall muss diese mit einem Dynamo betrieben sein. Batterieleuchten sind nur an (Renn-)Rädern, die unter zwölf Kilogramm wiegen, erlaubt.
Meiningen Radler müssen mit mehr Kontrollen rechnen
Von Ralph W. Meyer 21.06.2012 - 00:00 Uhr