Daten werden erfasst
"Die Regelungen werden wir an zahlreichen Stellen im Hallenbad und in der Sauna veröffentlichen. Wir appellieren an unsere Gäste, sich an diese zu halten. Bei steigendem Infektionsgeschehen laufen wir Gefahr, dass öffentliche Einrichtungen wie unser Freizeitzentrum erneut durch behördliche Anweisung geschlossen werden", verdeutlicht Lars Brinkmann, kaufmännischer Leiter bei den Stadtwerken Meiningen, die momentane Situation. Das kommunale Unternehmen betreibt die Freizeitstätte.
Personen, die an Covid-19-Symptomen leiden oder kürzlich unmittelbaren Kontakt zu einem Erkrankten hatten, dürfen das Freizeitzentrum nicht aufsuchen. Alle Besucher müssen ein Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen, welches für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt werden muss. Das entsprechende Formular soll demnächst auf der Internetseite der Stadtwerke Meiningen zur Verfügung gestellt werden. Um die Wartezeiten an der Kasse möglichst kurz zu halten, sollten die Gäste dieses Formular bereits vorausgefüllt mitbringen und den Eintritt passend in bar zahlen.
Das Hygiene- und Schutzkonzept für den Sauna-Bereich orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes, eine der zentralen Auflagen ist die Begrenzung auf maximal 30 Gäste. Außerdem bleibt die Dampfsauna geschlossen, auf Aufgüsse und Wedeln muss in der nächsten Zeit verzichtet werden. Um die Abstandsregelungen auch in der Sauna zu gewährleisten, wird beispielsweise im Ruheraum die Anzahl der Liegen reduziert und in größerer Distanz zueinander aufgestellt.