Neubrunn - In der Gemarkung Neubrunn muss der Bachlauf der Jüchse einer Kur unterzogen werden, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Zur jüngsten Ratssitzung wurden Fördermittel für die Maßnahmen avisiert. Laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind Gemeinden und Städte für Gewässer zweiter Ordnung in ihrer Gemarkung verantwortlich. In Neubrunn ist die Gemeinde für den Bachlauf der Jüchse in der Verantwortung. Der Landschaftspflegeverband Thüringer Grabfeld mit Sitz in Römhild unterstützt und berät die Gemeinde seit 2012 bei ihrer Pflichtaufgabe - der Gewässerpflege.