Meiningen - Kaum zu glauben, aber wahr: In Meiningen durften in der Vergangenheit im privaten Garten keine kleinen Feuer entfacht werden. Nicht einmal die in Baumärkten allerorten verkauften Feuerschalen waren erlaubt. Wer es trotzdem wagte, ein Knäckerchen zu entzünden, um mit Familie und Freunden einen gemütlichen Abend zu verbringen, riskierte Ärger mit dem Ordnungsamt. Doch dessen Mitarbeiter setzten nur durch, was in der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO, § 15, Absatz 1) steht: "Das Anlegen oder Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist nicht erlaubt." Ein Fall aus dem Jahr 2015 machte das deutlich: Im Meininger Wohngebiet zwischen Berliner Straße und Unteren Panoramaweg hatte eine Familie ein solches Feuer im Garten entzündet. Um Gefahren für Haus und Hof zu minimieren und die Wärme des Feuers besser nutzen zu können, stand in der stählernen Feuerschale sogar ein kleiner Ofeneinsatz. Doch bevor die Stimmung ihren Höhepunkt erreichen konnte, nahm der Abend ein jähes Ende. Unvermittelt standen Vollzugsdienst-Mitarbeiter des Meininger Ordnungsamtes auf der Terrasse. Sie verlangten mit Verweis die OVO das Löschen des kleines Feuers. Sie sprachen eine Verwarnung aus, selbstredend mit dem Hinweis, dass bei einem erneuten Verstoß ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werde, Geldbuße inbegriffen.