Obermaßfeld-Grimmenthal - Jede Kommune ist verpflichtet, Betreuungsplätze für den Nachwuchs im Ort zur Verfügung zu stellen. Gibt es keinen eigenen Kindergarten, kann mittels einer sogenannten Zweckvereinbarung geregelt werden, dass Kinder aus der Gemeinde ohne Kita genauso einen Betreuungsplatz bekommen wie die Kinder in einer Gemeinde, in der sich eine Kindertagesstätte befindet. Mit der Zweckvereinbarung kommt somit die Kommune der Aufgabe "Bereitstellung von erforderlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen" nach.