Meiningen - Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis und damit das kulturelle Gedächtnis der Region zu bewahren zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege. Das gelingt nur mit Hilfe privaten Engagements. Mit dem Denkmalpreis dankt der Landkreis couragierten Menschen, die ihrem Denkmal zu alter Schönheit und Lebendigkeit verhelfen. Die Preisträger sind mit ihrem persönlichen Einsatz Vorbilder und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an. Prämiert werden bis zu fünf herausragende Sanierungen, Konservierungen und Restaurierungen. Das Preisgeld richtet sich nach der Anzahl der Preisträger und den verfügbaren Mitteln. Bis 31. August können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis bewerben. Einige wenige Voraussetzungen sind zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Bei kirchlichen Objekten ist nach der Verwaltungsvereinbarung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu arbeiten. Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich beim Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt. Es ist egal, ob gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde.