Meiningen - Für Schnäppchenjäger müssen die Angebote unwiderstehlich gewesen sein - Gutscheine im Abo, die weniger kosten sollten, als sie wert waren. Ob das Geschäftmodell auf irgendeine Art hätte funktionieren können? Irgendwann, im Prozess am Landgericht Meiningen, stellt der Vorsitzende Richter diese Frage. Möglicherweise denkt er an Rabatt-Regelungen oder Ähnliches. Aber die hat es wohl nicht gegeben. Also ist die Antwort des Kriminalbeamten, der die Ermittlungen geführt hat, schlicht: "Wenn Sie einen 50-Euro-Gutschein für 40 Euro verkaufen, dann machen Sie Miese". Miese machen war allerdings vermutlich nicht das Ansinnen des Mannes, 37 Jahre alt, zu Hause in einer Kleinstadt im Landkreis Hildburghausen, zurzeit in anderer Sache in Strafhaft, vorbestraft wegen Betrugs. Jetzt ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sehr vielen Fällen angeklagt; der Schaden beläuft sich nach Angaben der Staatsanwältin auf insgesamt mehr als 45 000 Euro.