Meiningen. Einen großen Schritt voran in Richtung Privatgymnasium hat Meiningen am Montag mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland und dem Verein zur Gründung und Förderung eines Gymnasiums in privater Trägerschaft getan.
Ziel des Vertrags ist die Gründung eines Gymnasiums als staatlich anerkannte Ersatzschule in Meiningen. Das Haus unter Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung soll als Ganztagsschule fungieren und den Betrieb am 1. August 2010 aufnehmen. Zunächst für Schüler in den Klassenstufen fünf bis acht. Das evangelische Gymnasium wird auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes entstehen, betonte Carsten Feller, Vorsitzender des Vereins zur Gründung und Förderung eines Gymnasiums in privater Trägerschaft. Das Schulkonzept soll reformpädagogische Ansätzen verpflichtet sein. Es soll einerseits in Kooperation mit den Schulen der Region ein möglichst breites Fächerspektrum bieten und andererseits einen sprachlichen Schwerpunkt haben.
Das Privatgymnasium soll offen sein für alle Kinder sowohl konfessionsgebundene als auch jene ohne Glaubensbekenntnis. Die evangelische Schule mit ökumenischer Offenheit bietet den Vorteil, individuell auf jeden Schüler einzugehen und Kompetenzen gezielt zu fördern, so Carsten Feller.
Laut Marco Eberl, Kirchenrat der Evangelischen Kirche, betreibt die Evangelische Schulstiftung derzeit vier Gymnasien, eine Regelschule und sechs Grundschulen in Deutschland. Fünf weitere Schulgründungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen sind in Vorbereitung.
Zwei Schulstandorte
Voraussetzung für die Inbetriebnahme der sogenannten staatlich anerkannten Ersatzschule in Meiningen sind unter anderem ein geeignetes Gebäude (im Gespräch sind das ehemalige Landgericht bzw. die vormalige Henfling- und Schiller-Schule), eine ausreichende Schülerzahl im Einzugsgebiet sowie ein evangelisch profiliertes Schulkonzept. Für das Konzept zeichnet der Förderverein verantwortlich. Ein erster Entwurf liegt vor, in sechs bis acht Wochen soll das Papier in trockenen Tüchern sein. Der Förderverein will darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen sowie die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Verankerung der Schule in der örtlichen Kirchgemeinde, im Kirchenkreis und in der Stadt Meiningen durch Kooperation mit Stadt, Vereinen und Institutionen, so Feller. Außerdem verpflichtet sich der Verein zur finanziellen Hilfe.
Auch die Stadt will helfen: Ich gratuliere. Ich bin froh, dass es die Initiative zur Gründung eines privaten Gymnasiums gibt. Ich kann Ihnen mein Mitwirken anbieten. Worin das im Detail besteht, wissen wir momentan aber noch nicht, so Meiningens Bürgermeister Reinhard Kupietz. Er betonte zudem, dass die neue Schule nichts Diffuses ist, sondern dass die Schüler hier ebenso einen staatlich anerkannten Schulabschluss absolvieren wie in anderen Schulen auch. Um eine Trägervielfalt zu gewährleisten, hat das der Gesetzgeber auch so gewollt.
Superintendent Wolfram Hädicke bekräftigte das: Dass die Initiative von der Basis, von der Elternschaft herkommt besser kann es nicht laufen! Das Projekt ruht auf vielen Schultern. Ich bin aber auch sensibilisiert durch die kritischen Stimmen, die jetzt aus der Öffentlichkeit kommen. Doch Ständedenken ist schlichtweg eine Unterstellung! Die Schularten-Vielfalt ist grundgesetzlich geregelt und steht den Eltern auch zu. Ich bin froh, dass wir die Bildung wieder ganzheitlich sehen.
Die Evangelische Schulstiftung selbst verfügt über alle für die Schulträgerschaft relevanten Arbeitsbereiche und stellt diese für das Gründungsvorhaben zur Verfügung, so Marco Eberl. Er sprach von einem Farbtupfer, den das private Gymnasium in die Thüringer Schullandschaft setzt. Wir verwirklichen, was das Grundgesetz mit Pluralismus meint.
Zeitliches Problem?
Wie aber steht es mit den finanziellen Mitteln? CDU-Landtagsabgeordneter Michael Heym: Grundsätzlich sieht das Konjunkturpaket II Mittel auch für freie Träger vor. Aber in unserem Fall sind die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben: Es fehlt noch eine juristische Person als Empfänger der Gelder. Ebenso steht der Schulstandort noch nicht fest die Zuschüsse dürfen aber nur objektbezogen ausgezahlt werden. So sieht auch Bürgermeister Kupietz ein zeitliches Problem: Bevor die Grundlagen gesetzt sind, dürfte die Initiative Konjunkturpaket II vorbei sein Kerstin Hädicke
Ziel des Vertrags ist die Gründung eines Gymnasiums als staatlich anerkannte Ersatzschule in Meiningen. Das Haus unter Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung soll als Ganztagsschule fungieren und den Betrieb am 1. August 2010 aufnehmen. Zunächst für Schüler in den Klassenstufen fünf bis acht. Das evangelische Gymnasium wird auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes entstehen, betonte Carsten Feller, Vorsitzender des Vereins zur Gründung und Förderung eines Gymnasiums in privater Trägerschaft. Das Schulkonzept soll reformpädagogische Ansätzen verpflichtet sein. Es soll einerseits in Kooperation mit den Schulen der Region ein möglichst breites Fächerspektrum bieten und andererseits einen sprachlichen Schwerpunkt haben.
Das Privatgymnasium soll offen sein für alle Kinder sowohl konfessionsgebundene als auch jene ohne Glaubensbekenntnis. Die evangelische Schule mit ökumenischer Offenheit bietet den Vorteil, individuell auf jeden Schüler einzugehen und Kompetenzen gezielt zu fördern, so Carsten Feller.
Laut Marco Eberl, Kirchenrat der Evangelischen Kirche, betreibt die Evangelische Schulstiftung derzeit vier Gymnasien, eine Regelschule und sechs Grundschulen in Deutschland. Fünf weitere Schulgründungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen sind in Vorbereitung.
Zwei Schulstandorte
Voraussetzung für die Inbetriebnahme der sogenannten staatlich anerkannten Ersatzschule in Meiningen sind unter anderem ein geeignetes Gebäude (im Gespräch sind das ehemalige Landgericht bzw. die vormalige Henfling- und Schiller-Schule), eine ausreichende Schülerzahl im Einzugsgebiet sowie ein evangelisch profiliertes Schulkonzept. Für das Konzept zeichnet der Förderverein verantwortlich. Ein erster Entwurf liegt vor, in sechs bis acht Wochen soll das Papier in trockenen Tüchern sein. Der Förderverein will darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen sowie die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Verankerung der Schule in der örtlichen Kirchgemeinde, im Kirchenkreis und in der Stadt Meiningen durch Kooperation mit Stadt, Vereinen und Institutionen, so Feller. Außerdem verpflichtet sich der Verein zur finanziellen Hilfe.
Auch die Stadt will helfen: Ich gratuliere. Ich bin froh, dass es die Initiative zur Gründung eines privaten Gymnasiums gibt. Ich kann Ihnen mein Mitwirken anbieten. Worin das im Detail besteht, wissen wir momentan aber noch nicht, so Meiningens Bürgermeister Reinhard Kupietz. Er betonte zudem, dass die neue Schule nichts Diffuses ist, sondern dass die Schüler hier ebenso einen staatlich anerkannten Schulabschluss absolvieren wie in anderen Schulen auch. Um eine Trägervielfalt zu gewährleisten, hat das der Gesetzgeber auch so gewollt.
Superintendent Wolfram Hädicke bekräftigte das: Dass die Initiative von der Basis, von der Elternschaft herkommt besser kann es nicht laufen! Das Projekt ruht auf vielen Schultern. Ich bin aber auch sensibilisiert durch die kritischen Stimmen, die jetzt aus der Öffentlichkeit kommen. Doch Ständedenken ist schlichtweg eine Unterstellung! Die Schularten-Vielfalt ist grundgesetzlich geregelt und steht den Eltern auch zu. Ich bin froh, dass wir die Bildung wieder ganzheitlich sehen.
Die Evangelische Schulstiftung selbst verfügt über alle für die Schulträgerschaft relevanten Arbeitsbereiche und stellt diese für das Gründungsvorhaben zur Verfügung, so Marco Eberl. Er sprach von einem Farbtupfer, den das private Gymnasium in die Thüringer Schullandschaft setzt. Wir verwirklichen, was das Grundgesetz mit Pluralismus meint.
Zeitliches Problem?
Wie aber steht es mit den finanziellen Mitteln? CDU-Landtagsabgeordneter Michael Heym: Grundsätzlich sieht das Konjunkturpaket II Mittel auch für freie Träger vor. Aber in unserem Fall sind die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben: Es fehlt noch eine juristische Person als Empfänger der Gelder. Ebenso steht der Schulstandort noch nicht fest die Zuschüsse dürfen aber nur objektbezogen ausgezahlt werden. So sieht auch Bürgermeister Kupietz ein zeitliches Problem: Bevor die Grundlagen gesetzt sind, dürfte die Initiative Konjunkturpaket II vorbei sein Kerstin Hädicke