Leipzig/Erfurt - Der Vorstoß der Thüringer Landesregierung, einen alternativen Vorschlag für den Verlauf der Südlink-Stromtrasse in die Planung einzubringen, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag des Freistaats für unzulässig erklärt. Mit dem Antrag hatte Thüringen erreichen wollen, dass nicht nur der von den Netzbetreibern favorisierte Verlauf der Stromtrasse durch Südwestthüringen, sondern auch ein Verlauf weiter westlich ernsthaft geprüft wird. Als Argument dafür wurde der geradlinigere Verlauf der "Strom-Autobahn" ins Feld geführt.