Hildburghausen - Für Schüler und Personal an Bildungseinrichtungen des Landkreises Hildburghausen gilt ab Montag, 18. Oktober, eine Maskenpflicht im Schulgebäude – auch während des Unterrichts. Ausgenommen sind während des Unterrichts die Klassenstufen 1 bis 4, wenn die Schüler getestet oder befreit sind.