Es ist nicht die erste Verzögerung – am Montagmorgen teilte der angeklagte Mann mit, er könne wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht zu seinem Verhandlungstermin am Landgericht Meiningen erscheinen. Was zur Folge hat, dass wegen diverser Fristen, die zwingend eingehalten werden müssen, der Prozess, der im Januar eröffnet worden ist und just an diesem Tag ein weiteres Mal fortgesetzt werden sollte, platzen könnte.