Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal hat eine Schmerzensgeldklage gegen den Mainzer Coronaimpfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Für Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Hersteller müsse „ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ der Impfung bestehen, erklärte das Gericht am Dienstag. Dies sei hier bei der Coronaimpfung nicht der Fall. Zudem sei unklar, ob die erlittene Lungenembolie tatsächlich auf die Impfung zurückgehe. (Az. 8 O 259/22)