HOF – Als Richter Klaus Labandowsky am Montag um 12.45 Uhr drei ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freispricht, beschreibt er möglicherweise ein neues Kapitel deutscher Rechtsgeschichte. Labandowsky erklärt vor knapp 40 staunenden Zuhörern im vollbesetzten Amtsgerichtssaal Nummer 22, warum die Entnahme und der gewinnbringende Verkauf von Zahngold aus der Asche Toter nicht strafbar ist (siehe Seite 1). Weil eben diese Asche juristisch auch ohne Zahngold ganz sanft und ungestört ruhen kann.