Lichtenfels/München - Im Fall des rechtsextremen Richters Maik B. am Amtsgericht Lichtenfels hat das Innenministerium im Landtag Fehler eingeräumt, den Vorwurf der behördlichen Untätigkeit aber zurückgewiesen. "Die Sicherheitsbehörden haben sich in dem Fall ausgetauscht und verschiedene Ermittlungen und Datenabfragen eingeleitet", erklärte Ministerialdirigentin Brigitta Brunner im Innenausschuss. Peter Frank, Ministerialrat im Justizministerium, ergänzte, man habe bei der Einstellung B.s keine Kenntnis von dessen rechtsextremer Vergangenheit gehabt. Diese habe sich weder aus seiner Personalakte noch aus dem Standardfragebogen zur Mitgliedschaft in extremistischen Vereinigungen ergeben. Weitere Recherchen der Justizbehörden seien weder geboten noch datenschutzrechtlich zulässig gewesen.