München - Fröhliches Singen beim Laternenumzug am Martinstag kann für Kindergärten unter Umständen teuer werden: Denn nach Angaben des Musikrechte-Verwerters Gema werden für das Kopieren aus Liederbüchern Lizenzgebühren fällig - sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft besitzt. Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Am Gedenktag des Heiligen Martin organisieren zahlreiche Kindergärten traditionell Laternenumzüge. Die VG Musikedition habe 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch. Damit hätten Kindergärten rechtliche Klarheit, wenn es darum geht, aus Liederbüchern zu kopieren. Um die Lizenzgebühren zu umgehen, müssen Kindergärten darauf verzichten, urheberrechtlich geschütztes Liedgut zu kopieren. Ob Eltern und andere Verwandte dann beim Laternenumzug oder bei der Weihnachtsfeier überhaupt noch mitsingen können?
Länderspiegel Gema-Falle lauert auch beim Laternenumzug
Redaktion 11.11.2010 - 00:00 Uhr