Hof – Das höchste deutsche Gericht hat, wie ausführlich berichtet, das strenge Rauchverbot in Bayern durch ein Grundsatzurteil abgesegnet. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen die Klage einer Raucherin, einer Münchner Wirtin und eines Gastwirts aus Würzburg gegen das Gesetz mit der Begründung zurück, keiner der Kläger werde durch das Gesetz in seinen Grundrechten verletzt. Der Gesetzgeber dürfe dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen, heißt es in dem Beschluss des Ersten Senats des Verfassungsgerichts.