In dem Fall geht es immer noch um circa 200 Meter Kreisstraße, die der Landkreis im Herbst 2019 über einen Teil der Trasse der ehemaligen Werrabahn gebaut hat. Beklagt wurde unter anderem, dass der Landkreis dafür kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und keine eisenbahnrechtliche Genehmigung für die Überbauung eingeholt habe. Der Bau mithin ein Schwarzbau sei. Die Kreisverwaltung habe dazu eine andere Rechtsauffassung, weswegen nun gegen die Aufhebung des Förderbescheids geklagt wird. Der Freistaat möchte nun die – aus seiner Sicht – zu unrecht verbauten Fördermittel in Höhe von 180 000 Euro samt Zinsen vom Kreis zurückhaben.