Noch ist nicht klar, was aus dem ehemaligen Krankenhaus in Schleusingen wird. Ab dem 1. Juli steht es offiziell leer. Zurzeit wird geprüft, ob es zu einer Flüchtlingsunterkunft für etwa 90 bis 100 Geflüchtete umfunktioniert werden könnte. Dagegen regt sich jedoch Widerstand. Die Stadt würde das Gebäude, das sie als Einlage in die Henneberg-Kliniken Besitzgesellschaft mbH eingebracht hatte, gern zurückhaben. Ob dies überhaupt möglich ist, werde derzeit geprüft. Indes hat Schleusingens Bürgermeister André Henneberg im Gesellschaftervertrag der Besitzgesellschaft geblättert. „Im Paragraf 2 ist klar der Zweck der Gesellschaft geregelt.“ Er zitiert: „Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Alten- und Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die ideelle und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung dieser Satzungszwecke . . .“