Es dürfte Einschränkungen geben, wenn ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, medizinisches, aber auch technisches Personal in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern fehlen. So die gesetzliche Richtlinie strikt und hart angewandt würde. Doch das Land Thüringen, welches für die Umsetzung des Bundesgesetzes zuständig ist, hat die Landkreise und freien Städte bereits frühzeitig darüber informiert, wie diese bei der Umsetzung und Kontrolle der einrichtungsbezogenen Pflicht zum Impfen vorgehen soll. Zunächst ist erst einmal der Impfstand zu erfassen. Auch die Krankenhäuser im Landkreis müssen entsprechend an das Gesundheitsamt melden. Das Meininger Tageblatt fragte im Helios Klinikum in Meiningen und im kreiseigenen Elisabeth Klinikum Schmalkalden schon einmal nach.