Notfalls Betreuungsschlüssel anpassen
So habe das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die betroffenen ukrainischen Familien zu unterstützen. „Sobald die Familie innerhalb von Thüringen eine Wohnanschrift vorweisen kann, haben die Kinder auch Anspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem Thüringer Kindergartengesetz“, erklärt Annika Ansorg, Fachbereichsleiterin Soziales, Sport und Freizeit. Demnach haben die Träger der Kindergärten, öffentliche wie private, die Kapazitäten in ihren Einrichtungen auszuschöpfen. Sollte die zusätzliche Aufnahme von Kindern der Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine zu Auslastungen in den Kitas führen, dann empfehle das Ministerium den Betreuungsschlüssel des Personals anzupassen, führt die Fachbereichsleiterin weiter aus.