Kein Einlass mit 2G? Corona-Regeln lösen in Läden Verwirrung aus

In Niedersachsen gilt die 2G-Regelung seit Montag in den Geschäften – was in Thüringen angesagt ist, darüber herrscht ziemliche Verwirrung. Foto: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Neue Corona-Regeln auf Bundesebene, vom Land erlassene Verordnungen und wieder eigene in den Kommunen – wer soll da noch durchblicken? Der Wust hat jetzt für Verwirrung gesorgt.

 
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Zella-Mehlis/Meiningen - Kunden, die trotz Impfung nicht in Geschäfte gelassen werden: Die in vielen Kreisen erlassenen neuen Corona-Regeln haben für Verwirrung gesorgt. So berichtete am Mittwoche eine Leserin unserer Redaktion, dass ihr der Zutritt zu einem Möbelgeschäft in Zella-Mehlis verweigert worden sei – weil ihre Zweit-Impfung länger als sechs Monate zurück liegt. Ähnlich soll es Kunden eines benachbarten Elektronikmarktes ergangen sein.

In der Verordnung des Kreises Schmalkalden-Meiningen ist tatsächlich eine Regelung enthalten, laut der eine vollständige Impfung nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegen darf – allerdings bezieht sie sich darauf, dass frischer Geimpfte oder gar Geboosterte von der Test-Pflicht befreit sind. Eine Test-Pflicht im Rahmen der sogenannten 2G-plus-Regelung (also: Zutritt nur für Geimpfte beziehungsweise Genesene plus aktuellem Test) gilt im Landkreis allerdings auch nur für die Gastronomie, nicht für den Handel.

Landkreis-Sprecher Christopher Eichler erklärte auf Anfrage, dass es kein „Verfallsdatum“ gebe, ab dem ein Geimpfter wieder als ungeimpft gilt. Der Kreis hatte die vom Land angewiesene Muster-Verordnung übernommen. Am Abend meldete sich auch der Leiter des Elektronikmarktes und räumte ein, dass es ein Missverständnis bei der Auslegung der Verordnung gegeben habe. jwe

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