München - Ein 67 Jahre alter Mann, der zugegeben hat, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben, muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten am Dienstag wegen schwerer, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Ursprünglich war er auch wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt gewesen, weil ein Mann nach der Behandlung gestorben war.
Kastrationen in der Sadomaso-Szene Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Kastrationsprozess
dpa 07.12.2021 - 13:33 Uhr
red/