Kastrationen in der Sadomaso-Szene Achteinhalb Jahre Haft für angeklagten Elektriker in Kastrationsprozess

red/
Der ursprüngliche Vorwurf wegen Mordes wurde fallengelassen (Symbolbild). Foto: imago images/U. J. Alexander/Udo Herrmann

Laienhaft führt er eine Kastration an einem Mann durch, der später an den Folgen stirbt. Jetzt ist der angeklagte Elektriker zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

 
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München - Ein 67 Jahre alter Mann, der zugegeben hat, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben, muss acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München II verurteilte den Angeklagten am Dienstag wegen schwerer, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Ursprünglich war er auch wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt gewesen, weil ein Mann nach der Behandlung gestorben war.

Der angeklagte Elektriker hatte eingeräumt, in Sadisten-Foren im Internet „Kastrationen“ angeboten zu haben. Mehrere Männer zahlten ihm demnach Geld dafür, dass er sie beispielsweise folterte und die Hoden entfernte. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung elf Jahre Haft, die Verteidigung nicht mehr als sieben Jahre gefordert.

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