Stuttgart/Aachen - Im „Sachsenspiegel“, dem wohl ältesten deutschen Rechtsbuch, heißt es an einer Stelle, dass ein wegen Raub oder Diebstahl Beschuldigter drei Möglichkeiten habe, seine Unschuld zu beweisen: „das heiße Eisen zu tragen, bis zum Ellbogen in einen Kessel mit siedendem Wasser zu greifen oder sich gegen einen Kämpen zu wehren“.