Ilm-Kreis - Für den Pflege- und Gesundheitsbereich kommt in diesem Jahr Impfpflicht. Mit dem Stichtag 15. März müssen Beschäftigte zum Beispiel in Krankenhäusern nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, von einer Impfung ärztlich befreit oder genesen sind. Ohne den Nachweis dürfen sie in bestimmten Einrichtungen nicht mehr arbeiten.