Impfpflicht “Keine Einrichtung arbeitsunfähig machen“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Gesundheitsbranche gilt ab kommenden Mittwoch, erste Entscheidungen, die gegebenenfalls zu Betretungsverboten führen könnten, greifen nach Erlass des Gesundheitsministeriums nicht vor Ende Juli. Foto: dpa/Marijan Murat

Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat das Gesundheitsministerium in Erfurt eine Handlungsrichtlinie erarbeitet. Dieser Erlass sehe nicht vor Einrichtungen aufgrund von Betretungsverboten arbeitsunfähig zu machen, heißt es aus dem Landratsamt

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder