- Belrieth
- Breitungen
- Einhausen
- Ellingshausen
- Erbenhausen
- Fambach (ohne Ortsteil Heßles)
- Grabfeld mit allen Ortsteilen
- Kaltennordheim mit den Ortsteilen Kaltennordheim, Kaltenwestheim, Mittelsdorf, Kaltenlengsfeld, Aschenhausen, Kaltensundheim, Oberkatz und Melpers
- Leutersdorf
- Mehmels
- Meiningen mit allen Ortsteilen
- Neubrunn
- Obermaßfeld-Grimmenthal
- Rhönblick mit den Ortsteilen Gerthausen, Haselbach, Hermannsfeld und Wohlmuthausen
- Rippershausen mit allen Ortsteilen
- Ritschenhausen
- Schmalkalden mit den Ortsteilen Wernshausen und Niederschmalkalden
- Schwallungen (ohne Ortsteil Eckardts)
- Sülzfeld
- Untermaßfeld
- Vachdorf
- Wasungen (ohne Ortsteile Metzels, Hümpfershausen)
Für Geflügelhalter, die ihre Tiere in einer dieser Zone halten, gelten folgende Anordnungen:
Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Umkreis sowie weitere Risikogebiete)
• alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei der Veterinärbehörde gemeldet haben, haben dies umgehend nachzuholen
• bei Auffälligkeiten im Bestand (z.B. Rückgang der Legeleistung, vermehrt kranke Tiere) ist umgehend die Veterinärbehörde zu verständigen
• sollte Geflügel verenden, so ist dies zwingend der Veterinärbehörde anzuzeigen; die Tiere werden dann zur Untersuchung verbracht
• sämtliches Geflügel (außer Tauben) muss im Stall gehalten werden. Alternativ ist auch eine Haltung in der Voliere möglich, sofern die Maschenweite der Gitter drei Zentimeter nicht übersteigt.
Schutzzone (mindestens drei Kilometer Umkreis)
• alle Maßnahmen, die in der Überwachungszone angeordnet wurden, gelten hier ebenfalls
• die Behörde wird in den nächsten Tagen alle hier registrierten Geflügelhalter aufsuchen, die Bestände untersuchen und Proben nehmen. Diese Kontrollen sind zu dulden.