Ilmenau - Coronabedingt kommt so manche Person oder Familie in die Bredouille, die Wohnungsmiete nicht mehr komplett - oder auch gar nicht mehr bezahlen zu können. Durch den Bundestag und Bundesrat wurden deshalb Gesetze zum Schutz der Mieter verabschiedet. Mietern, denen wegen Covid-19 das Einkommen wegfällt oder weniger Finanzen zur Verfügung stehen, sodass sie die Miete vom 1. April bis 30. Juni diesen Jahres nicht mehr zahlen können, darf nicht gekündigt werden. Die Mietrückstände müssen jedoch innerhalb 24 Monate zurückgezahlt werden.