Ilmenau - Parkkrallen sind ein Rechtsmittel, damit Finanzbehörden an die zu zahlenden Steuergelder kommen. Ein Auto gehört zu den beweglichen Dingen, die gepfändet werden können, werden Forderungen der Finanzämter nicht erfüllt. "Eine mildere Form der Vollstreckung als Wegnahme, die regelmäßig zum kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs führt, ist die Pfändung durch Anlegen eines Pfandsiegels und der Parkkralle", heißt es vom Thüringer Innenministerium. "Die Thüringer Finanzämter nutzen dieses Instrument der Parkkralle bei der Vollstreckung von Forderungen im steuerlichen Bereich."