Heyda - Nötig geworden war der neue Bebauungsplan, da es formelle Verfahrensmängel - ein Gutachten zum Immissionsschutz hatte gefehlt - gegeben hatte. Zwar wurde an den Planungen selbst nichts geändert, dennoch musste der Entwurf durch den Verfahrensfehler ein weiteres Mal sämtlichen Behörden zur Zustimmung vorgestellt werden.