Wer heute zum Bäcker, Fleischer, zum Tabakladen oder auch dem Schnellimbiss geht, der bekommt - so sollte es zumindest sein - in jedem Fall einen Bon ausgehändigt. Denn mit dem Jahreswechsel ist die sogenannte Pflicht zur Ausgabe von Belegen, die auf das schon im Dezember 2016 beschlossene "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" zurückgeht, in Kraft getreten.