Ilmenau - Am Ende des Strafprozesses am Dienstagabend halb sieben vor Ilmenaus Amtsgericht bat der Schläger indirekt nur noch um Bewährung, als die Staatsanwältin im Plädoyer zwei Jahre Haft forderte. Erst da ging dem mehrfach Vorbestraften wohl auf, was Unversehrtheit anderer im deutschen Recht gilt. Echte Reue aber war im letzten Wort nicht zu hören.
Ilmenau Lange Haftstrafe für Brutalität nach Fest
Redaktion 28.01.2016 - 00:00 Uhr